Wasser, Abwasser, Abfall: Gebühren fair und zeitgemäss bemessen
Eine Diskussionsgrundlage zu den Bewohnergleichwerten
Worum es uns geht: Die Kosten für Wasser, Abwasser und Abfall sollen dort getragen werden, wo sie entstehen. Touristische Betriebe mit vielen Gästen, also Bahnen, Ferienwohnungen und vor allem grosse Ferienwohnungsanbieter, sollen ihren Anteil tragen, damit nicht die Erstwohnungen der Einheimischen einen zu grossen Teil der Infrastruktur bezahlen. Es geht uns nicht um höhere Gebühren, sondern um eine gerechte Verteilung. Die Spezialfinanzierungen sind im Budget 2027 alle im Minus, und das Abfallreglement wird zurzeit überarbeitet. Unser Papier ist kein Vorwurf an Gemeinderat oder Verwaltung und kein fertiger Antrag, sondern eine Diskussionsgrundlage.
So wird heute gerechnet
Die Grundgebühren werden nach Bewohnergleichwerten (BW) berechnet. Eine Wohnung, auch eine Ferienwohnung, zählt nach Wohnung und Zimmern: eine 3-Zimmer-Wohnung ergibt 4 BW, egal wie viele Betten darin stehen. Bei Hotels gilt: 1 Hotelbett = 1 BW. Für Bahnen gibt es keine eigene Regel; ihre BW legt die Bauverwaltung fest.
Feste Gebühren 2026 pro BW und Jahr: Wasser CHF 45, Abwasser CHF 73, Abfall CHF 18 (zuzüglich MwSt.), zusammen CHF 136.
Was uns auffällt
Ferienwohnungen zahlen pro Gästebett weniger als Hotels. Eine Ferienwohnung mit 6 Gästebetten zahlt für 4 BW rund CHF 562 feste Gebühren, ein Hotel mit 6 Betten für 6 BW rund CHF 816. Grosse Ferienwohnungsanbieter profitieren davon bei jeder Wohnung.
Bahnen mit vielen Tagesgästen. Eine Bahnstation mit 10 WCs wird an einem Spitzentag von Tausenden Tagesgästen genutzt und viel stärker beansprucht als ein Hotel mit 10 WCs. Der Mehrverbrauch kostet nur CHF 0.15 (Wasser) und CHF 0.17 (Abwasser) pro m³. Die Anlagen müssen aber auf diese Spitzen ausgelegt sein. Wie viele BW die Bahnanlagen haben, ist nicht öffentlich.
Ferienwohnungen und Abfall. Wir gehen davon aus, dass eine Ferienwohnung mit Küche mehr Abfall verursacht als ein Hotelzimmer mit gleich vielen Betten: Die Gäste kaufen ein, Packungen sind oft grösser als der Bedarf für wenige Tage, und was übrig bleibt, landet bei der Abreise im Abfall. Im Hotel sammelt das Personal den Abfall im Haus, eine korrekte Entsorgung ist wahrscheinlich. In Ferienwohnungen müssen die Gäste den Abfall teilweise selbst entsorgen, und ob dabei immer ein Gebührensack verwendet wird, ist offen. Trotzdem zahlt die Ferienwohnung heute pro Gästebett weniger Abfall-Grundgebühr als das Hotel.
Der Verbrauch zählt kaum. Bei Wasser und Abwasser sollen 85 bis 95 % der Einnahmen aus festen Gebühren stammen. Der Preisüberwacher empfiehlt mindestens 50 %.
Regenwasser ohne Flächenbezug. Jährlich wird Regenwasser nur über einen Zuschlag nach BW verrechnet, höchstens 18 BW. Grosse Parkplätze und Dächer zahlen dadurch verhältnismässig wenig.
Unser Vorschlag
- Hotels und touristisch vermietete Ferienwohnungen nach derselben Einheit bemessen, pro Gästebett oder nach den sanitären Anlagen – grosse Anbieter zahlen so für jedes ihrer Gästebetten
- eine eigene, offengelegte Regel für Bahnen und Anlagen mit vielen Tagesgästen, nach sanitären Anlagen und Besucherfrequenz
- Erstwohnungen einfach pro Wohnung, nach Grösse gestuft
- Verbrauch stärker gewichten: fester Anteil rund 60 bis 70 % statt 85 bis 95 %
- Regenwasser nach entwässerter Fläche, ohne Obergrenze
- im neuen Abfallreglement Ferienwohnungen mit Küche mindestens wie Hotelbetten zählen und die Kosten für Abfall im öffentlichen Raum separat ausweisen
Neue Ansätze nennen wir bewusst noch nicht. Dafür muss bekannt sein, wie sich die BW heute auf Wohnungen, Hotels, Bahnen und Gewerbe verteilen.
Wie geht es weiter?
Wir haben dem Gemeinderat unser Papier zugestellt und ihn gebeten, die offenen Fragen zu klären und bei der anstehenden Gebührenüberprüfung auch die Bemessung anzuschauen.
👉 Diskussionsgrundlage Bewohnergleichwerte als PDF
Kann ich mitreden? Ja, gerne. Schreibt uns an info@zf-grindelwald.ch.
Mit besten Grüssen Vorstand Verein zäme fir Grindelwald
